Fwd: http://oerd.eu/wissen/serbien-und-peter-handke.html
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"Serbien muss sterbien?"
http://oerd.eu/wissen/serbien-und-peter-handke.html
Man ist geneigt diese Geschichte ins Reich der Legende abzutun. Und wenn Sichtweisen Märchen sein können, so ist dies eines. Anmerkungen zum Umfeld von Peter Handkes Streitschrift "Gerechtigkeit für Serbien".
aus: "Serbien muss sterbien" – aus Tradition? (1999), von Ralph Kendlbacher©
Es war also einmal eine Gelehrtenrepublik. Sie fußte in den Schluchten des Balkan, und sie beherbergte ein Volk voll edler Menschen, das nur für die Poesie lebte, pfleglich miteinander umging und Unterschiede der Herkunft nur dem Namen nach kannte. Ein Balkanreisender aus Hannover, Gustav Rasch, erhob diese Menschen zum freiheitsliebendsten und demokratischsten Volk der Erde. Fürderhin wußte er sich im Einklang mit seiner Zeit und seinen reiseschreibenden Zeitgenossen. Unkompliziert und tapfer, ehrlich sei dieses Volk, befand er, aber die Arbeit, die habe es nicht erfunden. Serbien, so der Name dieses glücklichen Landes – im Vormärz klang das gut in deutschen Ohren. Und spätestens hier, seien wir ohne falsch, möchte man die Stirn runzeln. Indes bleibt anzumerken, daß Herr Gustav Rasch aus einem anderen Jahrhundert zu uns schreibt, sich zu den Romantikern zählt, die jedwede Berge blau betünchen auf der Suche nach dem unendlich schönen Arkadien.
Gerechtigkeit für Serbien, die Anfang 1996 in der Süddeutschen Zeitung erschienene Streitschrift des Kärntner Schriftstellers Peter Handke, hätte vor 150 Jahren mitnichten einen publizistischen Konflikt ausgelöst. Dieser Konflikt um das Ja oder Nein einseitiger Berichterstattung zuungunsten Serbiens, der spaltauf – spaltab von Januar 1996 an mehr als ein ganzes Jahr in den Feuilletons schwelte und zuweilen entflammte, ist nachgerade geeignet das deutschsprachige Pressebild Serbiens und seine Traditionslinien zu reflektieren sowie die Fähigkeit der Presse zu Selbstkritik. Ein publizistischer Konflikt ist eine öffentliche Auseinandersetzung zwischen mindestens zwei Kontrahenten um eine Kontroverse, wobei der Konfliktgegenstand durch Massenmedien, die Presse bevorzugt, definiert wird. Solcherart rief Handkes polemische Prosa über Serbien und dessen Kommentatoren einem Automatismus gleich mediengespeicherte Facetten und Sammelsurien über ein Land am Rande Europas ab, dessen orthodoxe Kirche, kyrillische Schrift und manichäischer Mythos nicht so recht ins Europa lateinischer Konvention passen will. Dass dieser publizistische Konflikt nicht isoliert und für sich allein betrachtet werden kann, selbst nicht in der kurzen Zeitspanne des jugoslawischen Bürgerkrieges, der mit dem slowenischen Zehntagekrieg im Juni 1991 begann, ist naheliegend. Serbien und die Geschichte seiner Presse – das ist eine lange Geschichte. So ist vielmehr die Annahme leitend, daß im aktuellen Konflikt Medienverortungen der Vergangenheit wirken oder vielmehr wieder wirken, da auf dem Balkan „...strukturelle Gegebenheiten vorherrschen, die immer...ähnliche...Feindbilder wachgerufen haben“.
Komplexitätsreduktion, Verallgemeinerung von Einzelerfahrung, Überverdeutlichung und schließlich Bewertung sind Teile von Imagebildung, zumal von Fremdimages. Die Prozesse der Wahrnehmung von Realität...besitzen...eine immense politische Relevanz.
Eine herausragende Bedeutung kommt dabei der Beschaffenheit von Realitäts- und Weltbildern in Konfliktsituationen zu.“ Nach dem alten habsburgischen Balkanmuster des Wiener Korrespondenten Leopold Mandl zu Beginn dieses Jahrhunderts war Serbien das böse Serbien, wild und grausam, Kroatien hingegen brav und katholisch. Ein multiethnischer Staat wie Jugoslawien mag diese Trennungslinie eines Stereotyps verwischt haben, allein aufgehoben hat er sie wohl nicht: „Dieses Stereotyp des Serbienbildes sollte ein langes Leben haben. Es ist ab 1991 in der... Presse reanimiert worden“ , schreibt der Balkanexperte des ORF, Malte Olschewski, in seiner Geschichte Serbiens. Ähnelt das Produkt des zerfallenen Jugoslawiens seiner territorialen Konstellation nach der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, ist es naheliegend zu vermuten, daß dieses auch im deutschsprachigen Medienbild seinen Niederschlag gefunden hat: Hier das kultivierte Kroatien und Slowenien, katholisch und dazugehörend – dort das bäuerliche Serbien und Montenegro, orthodox und fremd. Einen Beleg für die Kohärenz der Berichterstattung damals und heute lieferte 1996 das österreichische Nachrichtenmagazin Profil gerade in der Auseinandersetzung um den, wie der Autor Hubertus Czernin schreibt, „mehrheitlich inkriminierten Text“ , indem es, ob gewollt oder nicht, eine Schmähkarikatur im Stil der Hetzartikel nach dem Attentat von Sarajevo 1914 druckte. Thema: Serbische Bohnensuppe und jede Menge „fiese Zutaten“, samt einer „Prise hinterfotzigen Pfeffers“.
Indes vermag der heutige Journalismus vermehrt mit sich selbst auseinandersetzen und auf sich blicken – die Medienseiten in immer mehr Tageszeitungen, Medienessays im Feuilleton der Prestigeblätter sind hierfür ein beredter Beleg. Eine winterliche Reise zu den Flüssen Donau, Save, Morawa und Drina oder Gerechtigkeit für
Serbien darf hingegen zu den seltenen Fällen von öffentlich wahrgenommener Medienkritik gezählt werden, die nicht Fusionen, Auswüchse der Mediengesellschaft, Unterhaltungssendungen und Einschaltquoten zum Thema hat, sondern unmittelbar journalistische Leistungen im Feld des seriösen Politischen.
Dass Handke mit seiner Sicht in ein Wespennest der journalistischen Profession gestochen hat, legen die Reaktionen nahe: Der Schweizer Schriftsteller Jürg Laederach verließ 1996 unter Protest den Frankfurter Suhrkamp-Verlag, der den Text verlegt, das österreichische Parlament lud den Verfasser zur Diskussion; einer gesetzten Metapher gleich spielten Titel und Pamphlete mit dem Text – auf Gerechtigkeit für Handke folgte Gerechtigkeit für Sarajevo , nicht gezählt die Polemiken en masse für und wider Handkes Positionen, die die gesellschaftliche Rolle des sich einmischenden Dichters thematisierten und nicht zuletzt Glaubwürdigkeit und Selbstkritik des Journalismus. Betont serbenfreundlich wie der Schriftsteller Handke schrieb man schon einmal, im vorigen Jahrhundert. Doch allen, meist preußischen Reiseberichten zum Trotz, in der Wahrnehmung der Deutschen blieb das Land zwischen Donau, Save und Drina eine Terra incognita , und in gewisser Weise ist es das auch geblieben. Die Diskussionsschwerpunkte bei der Auseinandersetzung um Handkes Text legen diesen Schluß zumindest nahe. Indes ist die zuweilen überbordende Serbophilie des vorangegangenen Jahrhunderts weniger ästhetisierend literarischer denn profan politischer Natur: Als Napoleon I. die Völker Europas heimsucht, schätzt die deutsche Öffentlichkeit die Serben. Hier versucht man sich in den Freiheitskriegen vom Joch des Korsen zu befreien, dort, in der „europäischen Türkei“, lehnt sich ein kleines Zehnmillionen-Volk gegen Sultan Mahmud und dessen Osmanenimperium auf. Das verbindet.
Erst gegen Ende des Jahrhunderts setzt sich von Österreich aus eine Eintrübung im Serbienbild durch. Als König Petar Karadjordjeviç vom Schweizer Exil weg 1903 den Thron besteigt, verabschiedet sich der Balkanstaat aus seiner austrophonen Satellitenrolle. Der Meister aus Serbien kommt für habsburgische Zeitungen nun in Gestalt des Panslawismus, er walzt publizistisch auf das katholische Habsburg zu, und kaisertreue Österreicher fangen an sich zu fürchten. Damit ist es geboren, das Schreckgespenst vom Balkan mit seinen „Hammeldieben und Verschwörernestern“. Daß der kulturell konnotierte Panslawismus als Platzhalter für divergierende Staatsauffassungen dient, wird geflissentlich übersehen und überschrieben: Auf der einen Seite steht das dynastische Österreich-Ungarn mit seinem multinationalen Staatsprinzip, auf der anderen das modernere, weil selbstbestimmte Serbien. Selbstbestimmung – das sind Tritte gegen die Grundfeste Habsburgs und seinem Brodem von mehr als zehn verschiedenen Ethnien unter dem Banner des Doppeladlers:
„Die bloße Existenz des kleinen südslawischen Staates galt als Bedrohung: Kroaten und Slowenen konnten ja auf den Geschmack der Unabhängigkeit kommen. [...] Wien gerierte sich gegen die Serben wie der Bauer gegen die Wildgans, die ihre zahmen Verwandten auf dem Hofteich zum Wegfliegen animiert.“
Dass sich das überwiegend negative Serbienbild Österreich-Ungarns, Spitzname „Kakanien“, auch im traditionell serbenfreundlich gesinnten deutschen Reich durchsetzte, ist mithin dem Umstand zu danken, daß habsburgische Hofpublizisten qua geographischer Nähe das Korrespondentennetz bestellten. Österreicher galten als Experten. So berichtete Sigmund Münz für die Frankfurter Zeitung, Leopold Mandl für die Vossische Zeitung. Letzter etwa wußte Habsburgs Patronage über das 1908 annektierte Bosnien noch dadurch zu rechtfertigen, daß er selbst anerkannte Vorzüge des unabhängigen Serbien in Grund und Boden schrieb: Den höheren Anteil von Studenten und Oberschülern im unabhängigen Königreich jenseits der Grenze gegenüber dem habsburgischen Bosnien ließ der österreichische Beamte nicht gelten. Er tat das serbische Schulwesen als Produktion von Halbgebildeten ab.
Mit dem Nahen des Ersten Weltkrieges schwollen den Zeitungs- und sonstigen Redakteuren jedweder politischer Couleur im k. u. k Habsburg und wilhelminischen Deutschland die „lyrischen Adern“. Metaphern wie „Belgrader Desperadokreise“ oder „Kriegsgespenst vom Balkan“ oder „Die serbischen Preßflegeleien“ sind Legion. Sie könnten Bände füllen. Serbien war jetzt vornehmlich Feind, war als Aggressor konnotiert, und das wirkte über Parteigängergrenzen hinweg. Der Ruf nach Vergeltung ob der Ermordung des habsburgischen Thronfolgers, Erzherzog Franz Ferdinand, in Sarajevo am Nachmittag des 28. Juni 1914 durch den serbisch-bosnischen Terroristen Gavrilo Princip, bestärkte den konsonanten Medientenor mehr denn je. Dieser Medientenor schloß andere Meinungen nahezu vollkommen aus. Wenn nicht, so hatten konträre oder abwägende Meinungen und Betrachtungen gegen die Selbstreferentialität keinen Bestand, denn die Zeitungen schrieben voneinander ab, bezogen sich in ihren Inhalten und Bewertungen aufeinander und nahmen das, was andere Blätter präsentierten, als bare Realität. Gestern wie heute. Serbien – der Paria der Neuen Weltordnung. Davor muß man Angst haben. Serbien oder einfach Die Serben – immer gut für eine Krise, einen Konflikt, eine Katastrophe? Hat das Tradition? Sarajevo 1914 – Sarajevo 1994. Ist da ein Zusammenhang?
Below you will find the Juergen Habermas piece, written in 1999, during the NATO/US assault on Serbia [the Kosovo war] that Handke felt forever disqualified Haberms calling himself a philosopher! I myself would say that this extremely thoughtful piece that nonetheless seemed to endorse the NATO actions in Kosovo is missing an empirical understanding, the empirical dimension of the causes for the dissolution of what Habermas appears to regard as a 2nd world nation state, dis-contemporaneous with both 1st and 3rd world countries; in other words, we are thinking in categories that bounce around like a bunch of little paper ships in the bathtub of a philosophical seminar each lighted by small wax candle. This lack of real world understanding is the more surprising since Habermas if anyone appeared to have an appreciation of the significance of the wave of Neo-Liberalism that had set in with the elections of Reagan, Thatcher and Kohl. Within Habermas swarm of insufficient contending and self-acknowledged contradictory categories his little ships, however, do a very fine, thoughtful but ultimately inconclusive dance. What is missing is the appreciation of the over-arching effects of a technologically organized world economy that has the entire world in its grasp and that not only dissolves autonomies but individual identities, the very matters against which the various quite different religious and ethnic tribes were revolting in the 2nd Federation which was no longer economically viable at the end of the cold war, but which might well have continued if, say, Secretary Baker, under Bush I, had seen a “dog” there, if the U.S., not even to mention NATO or the European Union, had been farsighted enough to recognize that the admission of such a federation, which in many ways resembled its own federalist arrangement, would have been mutually beneficial. However, the only use this kind of Monday morning quarter-backing has is to remember how picayune the mentalities of the then leaders were, is it likely to have wider horizons now, ten twenty some years later?
Bestialitaet und Humanitaet Ein Krieg an der Grenze zwischen Recht und Moral
von Juergen Habermas
von Juergen Habermas
Mit dem ersten Kampfeinsatz der Bundeswehr ging die lange Periode einer Zurueckhaltung zu Ende, die sich den zivilen Zuegen der deutschen Nachkriegsmentalitaet eingepraegt hat. Es ist Krieg. Gewiss, die Luftschlaege der Allianz wollen etwas anderes sein als ein Krieg der traditionellen Art. Tatsaechlich haben die chirurgische Praezision der Luftangriffe und die programmatische Schonung der Zivilisten einen hohen legitimatorischen Stellenwert. Das bedeutet die Abkehr von einer totalen Kriegfuehrung, die die Physiognomie des zu Ende gehenden Jahrhunderts bestimmt hat. Aber auch wir Halbbeteiligten, denen das Fernsehen den Kosovo-Konflikt allabendlich serviert, wissen, dass die jugoslawische Bevoelkerung, die sich unter den Luftangriffen duckt, nichts anderes als Krieg erfaehrt.
Gluecklicherweise fehlen in der deutschen OEffentlichkeit die dumpfen Toene. Keine Schicksalssehnsucht, kein intellektueller Trommelwirbel fuer den guten Kameraden. Waehrend des Golfkrieges ist noch die Rhetorik des Ernstfalls, die Beschwoerung von staatlichem Pathos, von Wuerde, Tragik und maennlicher Reife gegen eine lautstarke Friedensbewegung aufgefahren worden. Von beidem ist nicht viel uebriggeblieben. Hie und da noch ein bisschen Haeme ueber den kleinlaut gewordenen Pazifismus oder die Haerteparole Wir steigen von den Hoehen der Moral herab. Aber nicht einmal dieser Tenor verfaengt, denn Befuerworter wie Gegner des Einsatzes bedienen sich einer glasklaren normativen Sprache.
Die pazifistischen Gegner rufen den moralischen Unterschied zwischen Tun und Lassen in Erinnerung und lenken den Blick auf das Leiden der zivilen Opfer, die eine noch so zielgenaue militaerische Gewaltanwendung in Kauf nehmen muss. Der Appell richtet sich jedoch dieses Mal nicht an das gute Gewissen hartgesottener Realisten, die die Staatsraeson hochhalten. Er richtet sich gegen den legal pacifism einer rot-gruenen Regierung. An der Seite der alten Demokratien, die von vernunftrechtlichen Traditionen staerker als wir geformt worden sind, berufen sich die Minister Fischer und Scharping auf die Idee einer menschenrechtlichen Domestizierung des Naturzustandes zwischen den Staaten. Damit steht die Transformation des Voelkerrechts in ein Recht der Weltbuerger auf der Agenda.
Der Rechtspazifismus will den lauernden Kriegszustand zwischen souveraenen Staaten nicht nur voelkerrechtlich einhegen, sondern in einer durchgehend verrechtlichten kosmopolitischen Ordnung aufheben. Von Kant bis Kelsen gab es diese Tradition auch bei uns. Aber heute wird sie von einer deutschen Regierung zum ersten Mal ernst genommen. Die unmittelbare Mitgliedschaft in einer Assoziation von Weltbuergern wuerde den Staatsbuerger auch gegen die Willkuer der eigenen Regierung schuetzen. Die wichtigste Konsequenz eines durch die Souveraenitaet der Staaten hindurchgreifenden Rechts ist, wie sich im Falle Pinochets schon andeutet, die persoenliche Haftung von Funktionaeren fuer ihre in Staats- und Kriegsdiensten begangenen Verbrechen.
In der Bundesrepublik beherrschen die Gesinnungspazifisten auf der einen, die Rechtspazifisten auf der anderen Seite die oeffentliche Auseinandersetzung. Sogar die Realisten schluepfen unter den Mantel der normativen Rhetorik. Die Stellungnahmen pro und con buendeln ja gegensaetzliche Motive. Die machtpolitisch Denkenden, die der normativen Zuegelung der souveraenen Staatsgewalt grundsaetzlich misstrauen, finden sich Arm in Arm mit Pazifisten wieder, waehrend die Atlantiker aus schierer Buendnistreue ihren Argwohn gegen den regierungsamtlichen Menschenrechtsenthusiasmus unterdruecken - gegen Leute, die vor kurzem noch gegen die Stationierung der Pershing II auf die Strasse gegangen sind. Dregger und Bahr stehen neben Stroebele, Schaeuble und Ruehe neben Eppler. Kurzum, die Linke an der Regierung und der Vorrang normativer Argumente, beides erklaert nicht nur die eigentuemliche Schlachtordnung, sondern den beruhigenden Umstand, dass oeffentliche Diskussion und Stimmung in Deutschland nicht anders sind als in anderen westeuropaeischen Laendern. Kein Sonderweg, kein Sonderbewusstsein. Eher schon zeichnen sich Bruchlinien ab zwischen Kontinentaleuropaeern und Angelsachsen, jedenfalls zwischen denen, die den Generalsekretaer der Uno zu ihrer Beratung einladen und eine Verstaendigung mit Russland suchen, und jenen, die hauptsaechlich den eigenen Waffen vertrauen.
Natuerlich gehen die USA und die Mitgliedstaaten der Europaeischen Union, die die politische Verantwortung tragen, von einer gemeinsamen Position aus. Nach dem Scheitern der Verhandlungen von Rambouillet fuehren sie die angedrohte militaerische Strafaktion gegen Jugoslawien mit dem erklaerten Ziel durch, liberale Regelungen fuer die Autonomie des Kosovo innerhalb Serbiens durchzusetzen. Im Rahmen des klassischen Voelkerrechts haette das als Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveraenen Staates, das heisst als Verletzung des Interventionsverbots gegolten. Unter Praemissen der Menschenrechtspolitik soll dieser Eingriff nun als eine bewaffnete, aber von der Voelkergemeinschaft (auch ohne UN-Mandat stillschweigend) autorisierte Frieden schaffende Mission verstanden werden. Nach dieser westlichen Interpretation koennte der Kosovo-Krieg einen Sprung auf dem Wege des klassischen Voelkerrechts der Staaten zum kosmopolitischen Recht einer Weltbuergergesellschaft bedeuten.
Diese Entwicklung hatte mit Gruendung der Uno eingesetzt und war, nach der Stagnation waehrend des Ost-West-Konflikts, durch den Golfkrieg sowie durch andere Interventionen beschleunigt worden. Humanitaere Interventionen sind freilich seit 1945 nur im Namen der Uno und mit foermlicher Zustimmung der betroffenen Regierung (soweit eine funktionierende Staatsgewalt vorhanden war) zustande gekommen. Waehrend des Golfkriegs hat der Sicherheitsrat mit der Einrichtung von Flugverbotszonen ueber dem irakischen Luftraum und von Schutzzonen fuer kurdische Fluechtlinge im Nordirak zwar faktisch in innere Angelegenheiten eines souveraenen Staates eingegriffen. Das ist aber nicht explizit mit dem Schutz einer verfolgten Minderheit vor der eigenen Regierung begruendet worden. In der Resolution 688 vom April 1991 haben sich die Vereinten Nationen auf das Interventionsrecht berufen, das ihnen in Faellen der Bedrohung der internationalen Sicherheit zusteht. Anders verhaelt es sich heute. Das nordatlantische Militaerbuendnis handelt ohne ein Mandat des Sicherheitsrats, rechtfertigt aber die Intervention als Nothilfe fuer eine verfolgte ethnische (und religioese) Minderheit.
Von Mord, Terror und Vertreibung waren im Kosovo schon in den Monaten vor dem Beginn der Luftangriffe etwa 300 000 Personen betroffen. Inzwischen liefern die erschuetternden Bilder von den Vertriebenentrecks auf den Routen nach Mazedonien, Montenegro und Albanien die Evidenzen fuer eine von laengerer Hand geplante ethnische Saeuberung. Dass die Fluechtenden auch wieder als Geiseln zurueckgehalten werden, macht die Sache nicht besser. Obwohl Milocevic den Luftkrieg der Nato benutzt, um seine elende Praxis bis zum bitteren Ende zu forcieren, koennen die niederdrueckenden Szenen aus den Fluechtlingslagern den kausalen Zusammenhang nicht verkehren. Es war schliesslich das Ziel der Verhandlungen, einen moerderischen Ethnonationalismus zu stoppen. Ob die Grundsaetze der Voelkermordkonvention von 1948 auf das, was jetzt unter der Kuppel des Luftkrieges am Boden geschieht, Anwendung finden, ist kontrovers. Aber einschlaegig sind die Tatbestaende, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus den Leitsaetzen der Kriegsverbrechertribunale von Nuernberg und Tokyo ins Voelkerrecht eingegangen sind. Seit kurzem behandelt der Sicherheitsrat auch diese Tatbestaende als Friedensbedrohungen, die unter Umstaenden Zwangsmassnahmen rechtfertigen. Aber ohne Mandat des Sicherheitsrats koennen die Interventionsmaechte in diesem Fall nur aus den erga omnes verpflichtenden Grundsaetzen des Voelkerrechts eine Ermaechtigung zur Hilfeleistung ableiten.
Wie dem auch sei, der Anspruch der Kosovaren auf gleichberechtigte Koexistenz und die Empoerung ueber das Unrecht der brutalen Vertreibung haben der militaerischen Intervention im Westen eine breite, wenn auch differenzierte Zustimmung gesichert. Der aussenpolitische Sprecher der CDU, Karl Lamers, hat die Ambivalenz, die diese Zustimmung von Anbeginn begleitete, schoen zum Ausdruck gebracht: Also koennte unser Gewissen ruhig sein. Das sagt uns unser Verstand, aber unser Herz will nicht recht darauf hoeren. Wir sind unsicher und unruhig ...
Es gibt mehrere Quellen der Beunruhigung. Im Laufe der letzten Wochen verstaerkten sich die Zweifel an der Klugheit einer Verhandlungsstrategie, die keine andere Alternative als den bewaffneten Angriff zuliess. Denn Zweifel bestehen an der Zweckmaessigkeit der Militaerschlaege. Waehrend in der jugoslawischen Bevoelkerung bis tief in die Reihen der Opposition hinein die Zustimmung zum trotzig-halsstarrigen Kurs von Milocevic waechst, kumulieren sich ringsum die bedrohlichen Nebenfolgen des Krieges. Die angrenzenden Staaten Mazedonien und Albanien sowie die Teilrepublik Montenegro geraten aus verschiedenen Gruenden in den Strudel der Destabilisierung; im atomar hochgeruesteten Russland setzt die Solidaritaet breiter Kreise mit dem Brudervolk die Regierung unter Druck. Vor allem wachsen die Zweifel an der Verhaeltnismaessigkeit der militaerischen Mittel. Hinter jedem Kollateralschaden, jedem Eisenbahnzug, der unbeabsichtigt mit einer zerbombten Donaubruecke in die Tiefe gerissen wird, hinter jedem Traktor mit fluechtenden Albanern, jedem serbischen Wohngebiet, jedem zivilen Ziel, das ungewollt dem Raketenbeschuss zum Opfer faellt, kommt nicht irgendeine Kontingenz des Krieges zum Vorschein, sondern ein Leiden, das unsere Intervention auf dem Gewissen hat.
Fragen der Verhaeltnismaessigkeit sind schwierig zu entscheiden. Haette die Nato die Zerstoerung des staatlichen Rundfunks nicht eine halbe Stunde vorher ankuendigen sollen? Auch die beabsichtigten Zerstoerungen - die brennende Tabakfabrik, das lodernde Gaswerk, die zerbombten Hochhaeuser, Strassen und Bruecken, die Ruinierung der wirtschaftlichen Infrastruktur eines durchs UN-Embargo ohnehin geschaedigten Landes - steigern die Unruhe. Jedes Kind, das auf der Flucht stirbt, zerrt an unseren Nerven. Denn trotz des ueberschaubaren kausalen Zusammenhangs verheddern sich jetzt die Faeden der Verantwortung. Im Elend der Vertreibung bilden die Folgen der ruecksichtslosen Politik eines Staatsterroristen mit den Nebenfolgen der Militaerschlaege, die ihm, statt das blutige Handwerk zu legen, auch noch einen Vorwand lieferten, ein schwer entwirrbares Knaeuel.
Schliesslich die Zweifel am diffus gewordenen politischen Ziel. Gewiss, die fuenf Forderungen an Milocevic gehorchen denselben makellosen Prinzipen, nach denen das Dayton-Abkommen fuer ein liberal verfasstes multiethnisches Bosnien konstruiert worden ist. Die Kosovo-Albaner haetten kein Recht auf Sezession, wenn nur ihr Anspruch auf Autonomie innerhalb Serbiens erfuellt wuerde. Der grossalbanische Nationalismus, der durch eine Abspaltung Auftrieb erhielte, ist ja keinen Deut besser als der grossserbische, den die Intervention eindaemmen soll. Inzwischen machen die Wunden der ethnischen Saeuberung mit jedem weiteren Tag die Revision des Zieles einer gleichberechtigten Koexistenz der Volksgruppen unausweichlicher. Aber eine Teilung des Kosovo waere erst recht eine Sezession, die niemand wollen kann. Zudem wuerde die Einrichtung eines Protektorats eine Veraenderung der Strategie erfordern, naemlich einen Bodenkrieg und die jahrzehntelange Praesenz von friedensichernden Streitkraeften. Wenn diese unvorhergesehenen Konsequenzen eintreten sollten, wuerde sich retrospektiv die Frage nach der Legitimation des Unternehmens noch einmal ganz anders stellen.
In den Verlautbarungen unserer Regierung ist ein gewisser schriller Ton, ein Overkill an fragwuerdigen geschichtlichen Parallelen - so als muessten Fischer und Scharping mit ihrer haemmernden Rhetorik eine andere Stimme in sich selbst uebertoenen. Ist es die Furcht, dass das politische Scheitern des militaerischen Einsatzes die Intervention in ein ganz anderes Licht ruecken, gar das Projekt der durchgreifenden Verrechtlichung zwischenstaatlicher Beziehungen auf Jahrzehnte zurueckwerfen koennte? Wuerde dann nicht von dem Polizeieinsatz, den die Nato hochherzig fuer die Voelkergemeinschaft unternimmt, ein ordinaerer Krieg uebrigbleiben, sogar ein schmutziger Krieg, der den Balkan nur noch in groessere Katastrophen gestuerzt hat? Und waere das nicht Wasser auf die Muehlen eines Carl Schmitt, der es immer schon besser wusste: Wer Menschheit sagt, will betruegen.? Er hat seinen Antihumanismus auf die beruehmte Formel gebracht: Humanitaet, Bestialitaet. Der bohrende Zweifel, ob am Ende der Rechtspazifismus selbst das falsche Projekt ist, ist unter den Quellen der Beunruhigung die tiefste.
Die Widersprueche der Realpolitik ...
Der Krieg im Kosovo beruehrt eine grundsaetzliche, auch in Politikwissenschaft und Philosophie umstrittene Frage. Der demokratische Verfassungsstaat hat die grosse zivilisatorische Leistung einer rechtlichen Zaehmung der politischen Gewalt auf der Grundlage der Souveraenitaet voelkerrechtlich anerkannter Subjekte erreicht, waehrend ein weltbuergerlicher Zustand diese Unabhaengigkeit des Nationalstaats zur Disposition stellt. Stoesst der Universalismus der Aufklaerung hier auf den Eigensinn einer politischen Gewalt, der unausloeschlich der Antrieb zur kollektiven Selbstbehauptung eines partikularen Gemeinwesens eingeschrieben ist? Das ist der realistische Stachel im Fleisch der Menschenrechtspolitik.
Auch die realistische Denkschule nimmt natuerlich den Strukturwandel jenes, mit dem Westfaelischen Frieden von 1648 entstandenen Systems unabhaengiger Staaten zur Kenntnis - die Interdependenzen einer immer komplexer werdenden Weltgesellschaft; die Groessenordnung von Problemen, welche die Staaten nur noch kooperativ loesen koennen; die wachsende Autoritaet und Verdichtung der supranationalen Einrichtungen, Regime und Verfahren, nicht nur auf dem Gebiet der kollektiven Sicherheit; die OEkonomisierung der Aussenpolitik, die Verwischung der klassischen Grenze zwischen Innen- und Aussenpolitik ueberhaupt. Aber ein pessimistisches Menschenbild und ein eigentuemlich opaker Begriff des Politischen bilden den Hintergrund fuer eine Doktrin, die am voelkerrechtlichen Prinzip der Nichtintervention mehr oder weniger uneingeschraenkt festhalten moechte. In der internationalen Wildbahn sollen sich unabhaengige Nationalstaaten nach Massgabe eigener Interessen moeglichst ungehindert nach eigenem Ermessen bewegen koennen, weil Sicherheit und UEberleben des Kollektivs aus der Sicht der Angehoerigen nichtverhandelbare Werte sind und weil, aus der Perspektive eines Beobachters gesehen, die Imperative zweckrationaler Selbstbehauptung die Beziehungen zwischen den kollektiven Aktoren immer noch am besten regeln.
Aus dieser Sicht begeht die interventionistische Menschenrechtspolitik einen Kategorienfehler. Sie unterschaetzt und diskriminiert die gewissermassen natuerliche Tendenz zur Selbstbehauptung. Sie will normative Massstaebe einem Gewaltpotential ueberstuelpen, das sich der Normierung entzieht. Carl Schmitt hatte diese Argumentation durch seine eigentuemlich stilisierte Wesensbestimmung des Politischen noch zugespitzt. Mit dem Versuch der Moralisierung einer von Haus aus neutralen Staatsraeson, so meinte er, laesst erst die Menschenrechtspolitik selbst den naturwuechsigen Kampf der Nationen zu einem heillosen Kampf gegen das Boese entarten.
Dagegen erheben sich triftige Einwaende. Es ist ja nicht so, als ob in der postnationalen Konstellation kraftstrotzende Nationalstaaten von Regeln der Voelkergemeinschaft gegaengelt wuerden. Vielmehr ist es die Erosion der staatlichen Autoritaet, sind es Buergerkriege und ethnische Konflikte innerhalb zerfallender oder autoritaer zusammengehaltener Staaten, die Interventionen auf den Plan rufen - nicht nur in Somalia und Ruanda, sondern auch in Bosnien und nun im Kosovo. Ebensowenig findet der ideologiekritische Verdacht Nahrung. Der vorliegende Fall zeigt, dass universalistische Rechtfertigungen keineswegs immer die Partikularitaet uneingestandener Interessen verschleiern. Was eine Hermeneutik des Verdachts dem Angriff auf Jugoslawien ankreidet, ist ziemlich mager. Fuer Politiker, denen die globale OEkonomie innenpolitisch wenig Spielraum laesst, mag ja aussenpolitische Kraftmeierei eine Chance bieten. Aber weder das den USA zugeschriebene Motiv der Sicherung und Erweiterung von Einflusssphaeren noch das der Nato zugeschriebene Motiv der Rollenfindung, nicht einmal das der Festung Europa zugeschriebene Motiv der vorbeugenden Abwehr von Einwanderungswellen erklaeren den Entschluss zu einem so schwer wiegenden, riskanten und kostspieligen Eingriff.
Gegen den Realismus spricht aber vor allem die Tatsache, dass die Subjekte des Voelkerrechts mit den Blutspuren, die sie in der Katastrophengeschichte des 20. Jahrhunderts hinterlassen haben, die Unschuldsvermutung des klassischen Voelkerrechts ad absurdum gefuehrt haben. Die Gruendung und die Menschenrechtserklaerung der Uno sowie die Strafandrohung fuer Angriffskriege und Verbrechen gegen die Menschlichkeit - mit der Konsequenz einer wenigstens halbherzigen Einschraenkung des Prinzips der Nichtintervention -, dies waren notwendige und richtige Antworten auf die moralisch signifikanten Erfahrungen des Jahrhunderts, auf die totalitaere Entfesselung der Politik und auf den Holocaust.
Schliesslich beruht der Vorwurf der Moralisierung der Politik auf einer begrifflichen Unklarheit. Denn die angestrebte Etablierung eines weltbuergerlichen Zustandes wuerde bedeuten, dass Verstoesse gegen die Menschenrechte nicht unmittelbar unter moralischen Gesichtspunkten beurteilt und bekaempft, sondern wie kriminelle Handlungen innerhalb einer staatlichen Rechtsordnung verfolgt werden. Eine durchgreifende Verrechtlichung internationaler Beziehungen ist nicht ohne etablierte Verfahren der Konfliktloesung moeglich. Gerade die Institutionalisierung dieser Verfahren wird den juristisch gezaehmten Umgang mit Menschenrechtsverletzungen vor einer moralischen Entdifferenzierung des Rechts schuetzen und eine unvermittelt durchschlagende moralische Diskriminierung von Feinden verhindern.
Ein solcher Zustand ist auch ohne das Gewaltmonopol eines Weltstaates und ohne Weltregierung zu erreichen. Aber noetig ist wenigstens ein funktionierender Sicherheitsrat, die bindende Rechtsprechung eines internationalen Strafgerichtshofes und die Ergaenzung der Generalversammlung von Regierungsvertretern durch die zweite Ebene einer Repraesentation der Weltbuerger. Da diese Reform der Vereinten Nationen noch nicht in greifbarer Naehe ist, bleibt der Hinweis auf die Differenz zwischen Verrechtlichung und Moralisierung eine zwar richtige, aber zweischneidige Entgegnung. Denn solange die Menschenrechte auf globaler Ebene vergleichsweise schwach institutionalisiert sind, kann sich die Grenze zwischen Recht und Moral wie im vorliegenden Fall verwischen. Weil der Sicherheitsrat blockiert ist, kann sich die Nato nur auf die moralische Geltung des Voelkerrechts berufen - auf Normen, fuer die keine effektiven, von der Voelkergemeinschaft anerkannten Instanzen der Rechtsanwendung und -durchsetzung bestehen.
Die Unterinstitutionalisierung des Weltbuergerrechts aeussert sich beispielsweise in der Schere zwischen der Legitimitaet und der Effektivitaet der friedensichernden und friedenschaffenden Interventionen. Srebrenica hatte die Uno zum Schutzhafen erklaert, aber die Truppe, die dort legitimerweise stationiert war, konnte nach dem Einmarsch der Serben das grauenhafte Massaker nicht verhindern. Demgegenueber kann die Nato der jugoslawischen Regierung nur deshalb effektiv entgegentreten, weil sie ohne die Legitimation, die ihr der Sicherheitsrat verweigert haette, aktiv geworden ist.
... und das Dilemma der Menschenrechtspolitik
Die Menschenrechtspolitik zielt darauf ab, die Schere zwischen diesen spiegelbildlichen Situationen zu schliessen. Vielfach ist sie aber angesichts des unterinstitutionalisierten Weltbuergerrechts zum blossen Vorgriff auf einen kuenftigen kosmopolitischen Zustand, den sie zugleich befoerdern will, genoetigt. Wie kann man unter dieser paradoxen Bedingung eine Politik betreiben, die den Menschenrechten, notfalls sogar mit militaerischer Gewalt, gleichmaessig Nachachtung verschaffen soll? Die Frage stellt sich auch dann, wenn man nicht ueberall eingreifen kann - nicht zugunsten der Kurden, nicht zugunsten der Tschetschenen oder Tibetaner, aber wenigstens vor der eigenen Haustuer auf dem zerrissenen Balkan. Ein interessanter Unterschied im Verstaendnis der Menschenrechtspolitik zeichnet sich zwischen Amerikanern und Europaeern ab. Die USA betreiben die globale Durchsetzung der Menschenrechte als die nationale Mission einer Weltmacht, die dieses Ziel unter Praemissen der Machtpolitik verfolgt. Die meisten Regierungen der EU verstehen unter einer Politik der Menschenrechte eher ein Projekt der durchgreifenden Verrechtlichung internationaler Beziehungen, das die Parameter der Machtpolitik schon heute veraendert.
Die USA haben in einer von der Uno nur schwach reglementierten Staatenwelt die Ordnungsaufgaben einer Supermacht uebernommen. Dabei fungieren Menschenrechte fuer die Bewertung politischer Ziele als moralische Wertorientierungen. Es gab natuerlich immer isolationistische Gegenstroemungen, und wie andere Nationen verfolgen auch die USA in erster Linie eigene Interessen, die nicht immer im Einklang mit den erklaerten normativen Zielen stehen. Das hat der Vietnamkrieg gezeigt, das zeigt immer wieder der Umgang mit Problemen im eigenen Hinterhof. Aber die neue Mischform von humanitaerer Selbstlosigkeit und imperialer Machtlogik (Ulrich Beck) hat in den Vereinigten Staaten Tradition. Unter den Motiven von Wilson, in den Ersten, und von Roosevelt, in den Zweiten Weltkrieg einzutreten, gab es eben auch die Orientierung an Idealen, die in der pragmatistischen Tradition tief verwurzelt sind. Dem verdanken wir, die 1945 besiegte Nation, dass wir zugleich befreit worden sind. Aus dieser sehr amerikanischen, also nationalen Sicht einer normativ orientierten Machtpolitik muss es heute plausibel erscheinen, den Kampf gegen Jugoslawien, unangesehen aller Komplikationen, geradlinig und kompromisslos fortzusetzen, noetigenfalls auch mit dem Einsatz von Bodentruppen. Immerhin hat das den Vorzug der Konsequenz. Aber was sagen wir, wenn eines Tages das Militaerbuendnis einer anderen Region - sagen wir in Asien - eine bewaffnete Menschenrechtspolitik betreibt, die auf einer ganz anderen, eben ihrer Interpretation des Voelkerrechts oder der UN-Charta beruht?
Anders sieht die Sache aus, wenn die Menschenrechte nicht nur als moralische Orientierung des eigenen politischen Handelns ins Spiel kommen, sondern als Rechte, die im juristischen Sinne implementiert werden muessen. Menschenrechte weisen naemlich ungeachtet ihres rein moralischen Gehalts die strukturellen Merkmale von subjektiven Rechten auf, die von Haus aus darauf angewiesen sind, in einer Ordnung zwingenden Rechts positive Geltung zu erlangen. Erst wenn die Menschenrechte in einer weltweiten demokratischen Rechtsordnung in aehnlicher Weise ihren Sitz gefunden haben wie die Grundrechte in unseren nationalen Verfassungen, werden wir auch auf globaler Ebene davon ausgehen duerfen, dass sich die Adressaten dieser Rechte zugleich als deren Autoren verstehen koennen.
Die Einrichtungen der Uno sind auf dem Wege, den Kreis zwischen der Anwendung zwingenden Rechts und der demokratischen Rechtsetzung zu schliessen. Wo das nicht der Fall ist, bleiben aber Normen, und seien sie noch so moralisch in ihrem Inhalt, gewaltsam auferlegte Beschraenkungen. Gewiss, im Kosovo versuchen die Interventionsstaaten die Ansprueche derer durchzusetzen, deren Menschenrechte von der eigenen Regierung mit Fuessen getreten werden. Aber die Serben, die auf den Strassen von Belgrad tanzen, sind, wie Slavoj Zizek feststellt, keine verkappten Amerikaner, die darauf warten, vom Fluch des Nationalismus erloest zu werden. Ihnen wird eine politische Ordnung, die gleiche Rechte fuer alle Buerger garantiert, mit Waffengewalt aufgenoetigt. Das gilt auch unter normativen Gesichtspunkten, solange nicht wenigstens die Uno gegen ihr Mitglied Jugoslawien militaerische Zwangsmassnahmen beschlossen hat.
Selbst 19 zweifellos demokratische Staaten bleiben, wenn sie sich selbst zum Eingreifen ermaechtigen, Partei. Sie ueben eine Interpretations- und Beschlusskompetenz aus, die, wenn es heute bereits mit rechten Dingen zuginge, nur unabhaengigen Institutionen zustuende; insoweit handeln sie paternalistisch. Dafuer gibt es gute moralische Gruende. Wer aber im Bewusstsein der Unvermeidlichkeit eines voruebergehenden Paternalismus handelt, weiss auch, dass die Gewalt, die er ausuebt, noch nicht die Qualitaet eines im Rahmen einer demokratischen Weltbuergergesellschaft legitimierten Rechtszwangs besitzt. Moralische Normen, die an unsere bessere Einsicht appellieren, duerfen nicht wie etablierte Rechtsnormen erzwungen werden.
Von der Machtpolitik zur Weltbuergergesellschaft
Aus dem Dilemma, so handeln zu muessen, als gaebe es schon den voll institutionalisierten weltbuergerlichen Zustand, den zu befoerdern die Absicht ist, folgt jedoch nicht etwa die Maxime, die Opfer ihren Schergen zu ueberlassen. Die terroristische Zweckentfremdung staatlicher Gewalt verwandelt den klassischen Buergerkrieg in ein Massenverbrechen. Wenn es gar nicht anders geht, muessen demokratische Nachbarn zur voelkerrechtlich legitimierten Nothilfe eilen duerfen. Gerade dann erfordert aber die Unfertigkeit des weltbuergerlichen Zustandes eine besondere Sensibilitaet. Die bereits bestehenden Institutionen und Verfahren sind die einzig vorhandenen Kontrollen fuer die fehlbaren Urteile einer Partei, die fuer das Ganze handeln will.
Eine Quelle von Missverstaendnissen ist beispielsweise die historische Ungleichzeitigkeit von politischen Mentalitaeten, die aufeinanderstossen. Zwischen dem Krieg der Nato in der Luft und dem Krieg der Serben am Boden besteht zwar keine Zeitdifferenz von 400 Jahren, wie Enzensberger meint. Beim grossserbischen Nationalismus kommt mir eher Ernst-Moritz Arndt als Grimmelshausen in den Sinn. Aber Politologen haben festgestellt, dass sich eine Differenz zwischen Erster und Zweiter Welt in einem neuen Sinne herausgebildet hat. Nur die friedlichen, wohlhabenden OECD-Gesellschaften koennen es sich leisten, ihre nationalen Interessen mit dem halbwegs weltbuergerlichen Anspruchsniveau der Vereinten Nationen mehr oder weniger in Einklang zu bringen.
Demgegenueber hat die Zweite Welt (in der neuen Lesart) das machtpolitische Erbe des europaeischen Nationalismus angetreten. Staaten wie Libyen, Irak oder Serbien gleichen ihre instabilen Verhaeltnisse im Inneren durch autoritaere Herrschaft und Identitaetspolitik aus, waehrend sie sich nach aussen expansionistisch verhalten, in Grenzfragen sensibel sind und neurotisch auf ihre Souveraenitaet pochen. Beobachtungen dieser Art erhoehen die Hemmschwellen im Umgang miteinander. Heute rechtfertigen sie die Forderung nach verstaerkten diplomatischen Bemuehungen.
Eine Sache ist es, wenn die USA in den Spuren einer wie auch immer bemerkenswerten politischen Tradition die menschenrechtlich instrumentierte Rolle des hegemonialen Ordnungsgaranten spielen. Eine andere Sache ist es, wenn wir den prekaeren UEbergang von der klassischen Machtpolitik zu einem weltbuergerlichen Zustand ueber die Graeben eines aktuellen, auch mit Waffen ausgetragenen Konflikts hinweg als gemeinsam zu bewaeltigenden Lernprozess verstehen. Die weiter ausgreifende Perspektive mahnt auch zu groesserer Vorsicht. Die Selbstermaechtigung der Nato darf nicht zum Regelfall werden.
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November 03
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